Immobilienfinanzierung in schwierigen Fällen - die Knackpunkte


Für Immobilienfinanzierungen in schweren Fällen haben wir hier eine Übersicht mit allen Knackpunkten, die wir finanzieren, erstellt. Die Knackpunkte sind gruppiert nach Vorhaben, Objekt und Antragsteller.
Tabelle 1. Knackpunkte der Immobilienfinanzierung
Knackpunkte im Vorhaben Knackpunkte beim Objekt Knackpunkte beim Antragsteller
  • MFH mit 100%-Finanzierung

  • MFH oder ETW-Paket über 100%

  • unter 3 Einheiten über 100%

  • Umschuldung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • 1% Tilgung bis 80% Beleihung

  • 1% Tilgung bis 100% Beleihung

  • Keine Tilgung bei unter 60% Beleihung (auch kein Tilgungsträger)

  • Kapitalbeschaffung ohne Verwendungsnachweis

  • Sondertilgung 10%

  • Sondertilgung 100% 2 Jahre nach Vollauszahlung jeweils zum 30.06

  • Tilgungsträger Fondspolice

  • KfW Stand-Alone

  • Überschuldung nach Finanzierung

  • ETW-Paket mit Finanzierungssumme pro ETW unter 35.000€

  • Bauernhof, 3-Seite-Hof, Resthof

  • Bergschadensverzicht (Abteilung II)

  • Bruchteilseigentum (anstatt Teilung nach WEG)

  • Erbbaurecht

  • ETW in Objekten mit 3 oder weniger Einheiten

  • Objekt in Spanien

  • Objekt in Portugal

  • Objekt in Frankreich

  • Objekt in Österreich

  • Objekt in Holland

  • Fremde Sicherungsgeber (natürliche Person, zB Eltern)

  • Gewerbeanteil bis 50%

  • Gewerbeanteil bis 100%

  • Pflege-Appartement

  • Pflegeheim (Globalobjekt oder Teileigentum - ohne Pflege-Apartment)

  • Ferienimmobilie (in einem Ferienpark ohne Verwendungsmöglichkeit zur normalen Wohnnutzung)

  • Kindertagesstätte (Globalobjekt oder Teileigentum)

  • Umnutzung Teileigentum Gewerbe in Wohnen, im Misch-, oder Wohngebiet, ohne Änderung von Teilungserklärung und Grundbuch

  • Sanierungsobjekte sowie Liebhaberobjekte (Villen in ländlicher Lage)

  • Befristung unter 6 Monate

  • Befristung über 6 Monate

  • Bluecard

  • Befristeter Aufenthaltstitel

  • Haushaltsrechnung zum Renteneintritt eng oder geht nicht auf (aktueller Alter unter 55 Jahren)

  • Haushaltsrechnung zum Renteneintrittsalter eng oder geht nicht auf (aktuelles Alter über 55 Jahren)

  • Probezeit (Baufinanzierung Probezeit)

  • Selbstständigkeit ab 2 Jahren (unter 3 Jahren)

  • Freiberuflichkeit ab 12 Monaten (unter 3 Jahren)

  • SCHUFA mit einigen Negativmerkmalen (Haus finanzieren trotz SCHUFA)

  • SCHUFA ohne Negativmerkmale aber schlechtem Score

  • SCHUFA mit erledigten Negativmerkmalen

  • Non-Recourse-Finanzierung (in Gesellschaft, ohne persönliche Bürgschaft)

  • Projektfinanzierung (Finanzierung in Gesellschaften, ohne persönliche Bürgschaft)

  • Gesellschaft (z.B. GmbH) mit voller persönlicher Bürgschaft

  • Wandlungsrecht (Wohnsitz in einem EU-Land, aber Einkommen nicht in Euro)

  • Steuerausländer ohne Wandlungsrecht (z.B. Wohnsitz und Arbeitgeber in der Schweiz)

  • Vermögen umfasst eine Vielzahl vermieteter Immobilien

Wir arbeiten bei solchen Vorhaben oft gemeinsam mit unserem Partner immotege, der sich auf die Finanzierung von Investoren spezialisiert hat, und nutzen seine Kenntnisse und Erfahrungen auch für unsere Kunden.

Germo Görtz

Folgendes funktioniert bei Knackpunkten nur eingeschränkt. Sie können sich trotzdem einen Überblick verschaffen, was im Normalfall möglich wäre und dann auch gerne auf diesem Wege eine Anfrage an uns übermitteln: