Steuern sparen durch Restnutzungsdauergutachten


Für Vermieter und gewerbliche Nutzer: Lassen Sie die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie jetzt schätzen

Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von 2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.

Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen unserer zertifizierten Sachverständigen schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie müssen weniger Steuern bezahlen.

Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben.

Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern.

Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren.

Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.

Vor jeder Gutachtenerstellung empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen zu lassen. Nutzen Sie dafür gern unser Formular Kostenlose Ersteinschätzung

Bei der anschließenden Beauftragung eines Gutachtens nutzen Sie bitte den
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und erhalten Sie einen Rabatt von 50 €.
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Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie in unsere Liste zu häufig gestellten Fragen.