Steuern sparen durch Restnutzungsdauergutachten


Für Vermieter und gewerbliche Nutzer: Lassen Sie die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie jetzt schätzen

Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von 2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.

Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen unserer zertifizierten Sachverständigen schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie können Steuern sparen.

Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben.

Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern.

Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren.

Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.

Vor jeder Gutachtenerstellung empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen zu lassen.

Bei der anschließenden Beauftragung eines Gutachtens nutzen Sie bitte den
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Warum beschäftige ich mich mit Immobilien- und Baufinanzierung?

Hier aufklappen: Warum Immobilien- und Baufinanzierung

Mein erstes Standbein, die IT-Beratung AISBERG, ist zu 100 % von Microsoft-Technologien abhängig. Nachdem ich vor einigen Jahren erlebte, wie sich Großkonzerne und so auch Microsoft in einigen Märkten benehmen, wie "Sanktionen" und Technologie-Entzug als wirtschaftliche Waffe im Krieg gegen andere Länder eingesetzt werden, entschloss ich mich, meine Abhängigkeit von Microsoft zu reduzieren. Als der-Immobilien-Investor interessiere ich mich schon lange für Investitionen in Immobilien[12] mit Fremdkapital. So wurden Baufinanzierung und Immobilien[12] zu meinem zweiten Standbein, in starken Partnerschaften mit erfahrenen Profis.


1. Inflation: Unter einer Inflation (lateinisch inflare, "aufblähen", "anschwellen lassen"; oder Preissteigerung, Teuerung) wird in der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft der Anstieg einzelner Preise oder des Preisniveaus in einem Staat innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden, ohne dass dies auf Mengen- oder Qualitätsveränderungen der Güter und Dienstleistungen zurückzuführen ist. Sofern die Preise in einer Volkswirtschaft fallen, spricht man von Deflation, bleiben sie konstant von Preisniveaustabilität.
1. Ratenkredit: Ein Ratenkredit ist ein gewöhnliches Darlehen. Das bedeutet: Sie leihen sich Geld, das Sie über eine bestimmte Laufzeit und zu einem festgelegten Zins in Raten zurückzahlen. Wenn Sie einen konkreten Verwendungszweck angeben, ist vertraglich festgelegt, wofür Sie das Geld verwenden dürfen. So gibt es Ratenkredite zur freien Verwendung, als Autokredit, für eine Umschuldung oder als Modernisierungskredit.
2. 100 % Finanzierung: Die 100 % beziehen sich auf den Kaufpreis, nicht auf den Kaufpreis inklusive Nebenkosten. Kaufpreis = 100 %. Korrekter ist: Beleihungswert = 100 %. Der maximale Beleihungswert einer Immobilie ist der Kaufpreis. Daher ist es sinnvoll, für eine Erhöhung des Beleihungswerts die Maklerprovision in den Kaufpreis hineinzuverlagern, statt sie separat zu bezahlen. Eine Finanzierung inklusive Nebenkosten ist eine Vollfinanzierung. Da die Nebenkosten oft pauschal mit 10 % angenommen werden, gibt es für die Vollfinanzierung auch den Begriff "110 % Finanzierung". Wertsteigernde Modernisierungen können den Beleihungswert über den Kaufpreis hinaus erhöhen.
3. Eigenkapital: im Gegensatz zum Fremdkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden (Selbstfinanzierung)
4. Vollfinanzierung: Eine Finanzierung der Immobilie inklusive Nebenkosten ist eine Vollfinanzierung. Da die Nebenkosten oft pauschal mit 10 % angenommen werden, gibt es für die Vollfinanzierung auch den Begriff "110 % Finanzierung". Denn die 100 % beziehen sich auf den Kaufpreis / Beleihungswert, nicht auf den Kaufpreis inklusive Nebenkosten. Kaufpreis = 100 %
5. Fremdkapital: ist ein Kredit, der von Dritten bereitgestellt wird und vom Kreditnehmer zurückgezahlt werden muss.
6. Rendite: gesamter Ertrag aus einer Investition
7. Liquidität: bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Einzelperson, kurzfristige Verbindlichkeiten problemlos und fristgerecht zu begleichen. Sie spiegelt wider, wie schnell und effizient Vermögenswerte in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, ohne dabei signifikant an Wert zu verlieren.
8. Tilgungsersatz, Tilgungssurrogat: für ein Darlehen wird eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Das geliehene Geld muss auch hierbei zurückgeführt werden. Die Bank verlangt andere Sicherheiten, wie Ansprüche auf Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen o. a. Die zum Zeitpunkt der Zuteilung zur Verfügung stehende Summe löst das Darlehen ganz oder teilweise ab.
9. Nettobarwert, Kapitalwert, englisch net: present value (NPV): eine betriebswirtschaftliche Kennzahl der dynamischen Investitionsrechnung, er wird zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen ermittelt. Der Nettobarwert ist der Barwert aller mit der Investition verbundenen Ein- und Auszahlungen über den zu erwartenden Nutzungszeitraum der Investition. Dabei wird ein Diskontierungszinssatzes angewendet, denn Zahlungsflüsse in der Zukunft haben einen anderen Wert, als Zahlunsflüsse heute. Die Investition ist wirtschaftlich, wenn dieser Barwert positiv ist. Betrachten Sie den Kauf einer Immobilie als Investition und berücksichtigen zukünftige Zahlungen.
10. Blankodarlehen: Kredite, die ohne Stellung von bewertbaren Kreditsicherheiten von Kreditinstituten den Kreditnehmern gewährt werden. Wird nur ein Teil des Darlehens abgesichert, so spricht man von dessen ungesichertem Teil als dem Blankoanteil des Darlehens.
11. Grundschuld: Eine Grundschuld ist ein eingetragenes Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Die Bank wird als Gläubigerin in das Grundbuch eingetragen. Im Falle eines Kreditausfalls kann die Bank die Immobilie versteigern lassen und sich aus dem Erlös bedienen.
12. Immobilie: Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis 'unbeweglich'), in der Rechts- und Wirtschaftssprache "unbewegliches Sachgut" genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).