Mein erstes Standbein, die IT-Beratung AISBERG, ist zu 100 % von Microsoft-Technologien abhängig. Nachdem ich vor einigen Jahren erlebte, wie sich Großkonzerne und so auch Microsoft in einigen Märkten benehmen, wie "Sanktionen" und Technologie-Entzug als wirtschaftliche Waffe im Krieg gegen andere Länder eingesetzt werden, entschloss ich mich, meine Abhängigkeit von Microsoft zu reduzieren. Als der-Immobilien-Investor interessiere ich mich schon lange für Investitionen in Immobilien[12] mit Fremdkapital. So wurden Baufinanzierung und Immobilien[12] zu meinem zweiten Standbein, in starken Partnerschaften mit erfahrenen Profis.
Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von 2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.
Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen unserer zertifizierten Sachverständigen schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie können Steuern sparen.
Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben.
Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern.
Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren.
Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.
Vor jeder Gutachtenerstellung empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen zu lassen.
Bei der anschließenden Beauftragung eines Gutachtens nutzen Sie bitte den
Gutscheincode goertz50
und erhalten Sie einen Rabatt von 50 €.
Wir bekommen eine kleine Provision, wenn Sie unseren Gutscheincode verwenden.